Wer einen Hund in Deutschland hält, muss die Hundesteuer in den meisten Kommunen in seine laufenden Kosten einberechnen. Du fragst dich, wozu sie gedacht ist und wie hoch sie ausfällt? Auf diese und weitere Fragen findest du bei uns eine Antwort.
Woher kommt die Hundesteuer?
Die Hundesteuer gibt es seit Ende des 12. Jahrhunderts. Wenn Geistliche keinen Militärdienst leisteten, bekamen sie hierfür Ersatzaufgaben, wie beispielsweise, sich um die Hunde des Grundherren zu kümmern. Die Abgabe von Lebensmitteln für die Fütterung, welche später in Geld gezahlt wurde, nannte man „Hundezehnt“.
Mitte des 13. Jahrhunderts entwickelte sich dies zum „Hundekorn“ und galt für den Jagdsport, den Adlige betrieben. Die Bauern hatten die Wahl: Stellung eines Hundes oder dessen Verpflegung bzw. einer Abgabe in Form von Getreide oder Brot, wenn sie kein Tier hatten.
Erst 1755 wandelte sich dies, als England die Hundesteuer einführte. Das Ziel war, die Hundepopulation einzudämmen. 1796 wurde sie zur Luxus¬steuer und anschließend zu einer Vergnügungs¬steuer. Dies schwappte in den deutschen Raum, sodass Württemberg 1809 sie als Erstes einführte. Preußen zog 1810 nach, bat allerdings auch Katzen- und Pferdehalter zur Kasse.
Hundesteuer – was wird damit gemacht?
Die Hundesteuer dient nicht ausschließlich zur Beseitigung von Haufen. Vielmehr fällt sie in das Gesamtdeckungsprinzip für die kommunalen Aufgaben. Das bedeutet, dass diese Einnahmen dort Einsatz finden, wo Geld nötig ist.
Wie viel kostet die Hundesteuer?
Das hängt von der Stadt ab, in der du lebst (Artikel 105, Absatz 2a).
- Land: zwischen 5 und 40 Euro pro Jahr
- Stadt: zwischen 65 bis 186 Euro pro Jahr
Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Hundesteuer erheben oder nicht.
Weiterhin hängt die Höhe der Hundesteuer von diesen Faktoren ab:
- Hundeanzahl
- Hunderasse
- Assistenzhund oder nicht
- Ergebnis eines Wesenstests
Ab wann ist ein Hund steuerpflichtig?
Spätestens nach Vollendung seines 3. Lebensmonats. Adoptierst du einen älteren Hund, hast du – abhängig deiner Kommune – 2 bis 4 Wochen nach seiner Ankunft Zeit, ihn zur Steuer anzumelden. Selbiges gilt ebenso für einen Umzug.
Ermäßigung oder Befreiung
Welche Hunde sind nicht steuerpflichtig?
- Assistenzhunde
- Rettungshunde
- Hirtenhunde, Herdenschutzhunde und Hütehunde
- Jagdhunde (für für den Forst-, Feld- und Jagdschutz)
- bei Haltung zu gewerblichen Zwecken
- abhängig von der Kommune: Adoption eines Tierheimhundes (6 Monate bis 3 Jahre Verzicht auf Steuer)
Wann gibt es Ermäßigung der Hundesteuer?
Wenn du keine Befreiung erhältst, kannst du es mit einer Ermäßigung versuchen:
- Hunde zur Gebäudebewachung im Außenbereich
- Hunde, die du für den Beruf brauchst
- Als Empfänger von Sozialgeldern
- Tierheimhunde
Bei einer Bewilligung sparst du 30 bis 50 %.
Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen
Den Antrag stellst du formlos bei dem für die Hundesteuer zuständigen Amt deines Wohnortes. Dem Schreiben fügst du (abhängig vom Grund) folgende Unterlagen bei:
- Schwerbehindertenausweis und/oder amtsärztliches Zeugnis
- Bescheinigung, aus der die Höhe des Einkommens hervorgeht (ALG-Bescheid, Rentenbescheid etc.)
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Mietvertrag oder sonstiger Nachweis, aus dem die Miethöhe hervorgeht
- Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
- Wohngeldbescheid
- Kopie des Sozialhilfebescheids
Welche Unterlagen du brauchst, kannst du vorab erfragen.
Wie lange gilt die Hundesteuerbefreiung?
Reichst du sie 2 Wochen vor Monatsbeginn ein und wird sie bewilligt, ist die Befreiung/Ermäßigung ab dem Folgemonat gültig. Deine Bewilligung läuft nach einem Jahr ab, welche du anschließend erneut beantragst.
Solltest du innerhalb dieser Zeit umziehen, musst du den Antrag neu stellen.
Hundesteuer an- und abmelden
Wo Hundesteuer anmelden?
Die kostenlose Anmeldung des Hundes erfolgt beim für deinen Wohnort zuständigen Amt. Welches das ist, erfährst du auf der Seite deines Wohnortes oder beim Ordnungsamt. In der Regel kannst du für die Anmeldung ein Formular nutzen oder ihn telefonisch oder per Fax anmelden.
Eine Beantragung auf Ermäßigung oder Befreiung kannst du bei der Hundesteuerstelle beim Finanzamt stellen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
Hundesteueranmeldung:
- Deinen Namen und Adresse
- Angaben zum Hund wie Alter, Rasse und seit wann er bei dir lebt
- ggf. Name und Adresse des Vorbesitzers
- Umzug: Adresse deines vorherigen Wohnsitzes
- gefährlich eingestufte Hunderassen: Sachkundenachweis oder Haltungserlaubnis
- Ermäßigung oder Befreiung: Belege und Nachweise
Anmeldung im städtischen Hunderegister:
- Personalausweis bzw. Pass mit Meldebestätigung
- Mikrochip-Nummer
- Bescheinigung über deine Hundehaftpflichtversicherung
- Geld für die Gebühren
Was passiert nach der Anmeldung zur Hundesteuer?
Hast du alle Unterlagen abgegeben, wartest du. Fehlen Informationen, bekommst du Zeit, sie nachzureichen. Ansonsten erhältst du ein Schreiben mit deinem Steuerbescheid und deiner kostenlose Hundesteuermarke. Auf ihr findest du die einzigartige Identifikationsnummer deines Hundes vermerkt.
Achtung: Die Marke muss dein Hund immer tragen, sobald er nach draußen geht. Auch, wenn du ihn nur in den Garten lässt.
Wann erfolgt die Abmeldung?
Die Abmeldung von der Hundesteuer ist möglich, wenn:
- dein Hund verstirbt
- du den Wohnort- oder Wohnsitz wechselst (ggfl Anmeldung an neuem Wohnort- oder Wohnsitz)
- du deinen Hund vermittelst
Für die Abmeldung – welche schriftlich erfolgt – gelten unterschiedliche Fristen, welche kommunenabhängig sind.
Für die Abmeldung benötigst du folgende Unterlagen:
- das Abmeldeformular (gibt es meist im Netz auf der Seite deiner Stadt)
- Personalausweis des Besitzers
- die Hundesteuermarke
- die letzte Meldebescheinigung vom Steueramt
- bei Tod: Tötungsbescheinigung vom Tierarzt
Solltest du die Abmeldung verbaseln, kann es sein, dass du die Hundesteuer noch bis zum Ende des Kalendermonats zahlen musst.
Achtung bei Vermittlung: Die Abmeldung muss in jedem Fall von dir erfolgen und erledigt sich nicht durch die Anmeldung des Neubesitzers!
Welche Strafen drohen, wenn ich ihn nicht anmelde?
Gerätst du ohne Marke in eine Kontrolle, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Sie kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bis hin zu einer Haftstrafe nach sich ziehen.
Kommst du deiner Zahlungspflicht nicht nach, erhältst du eine Nachzahlungsaufforderung. Kommst du dem weiterhin nicht nach, kommen Mahngebühren und rechtliche Schritte auf dich zu.